Solidarität mit unterdrückten Bahá’í – DW – 21.06.2024
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In einer Erklärung aus dem Frauenabteil des brüchigen Evin-Gefängnisses in Teheran zeigen sich zehn politische Gefangene solidarisch mit der verfolgten Bahá’í-Gemeinde im Iran. Die Aktivistinnen wolten angesichts des Unrechts gegenüber den Bahá’í nicht mehr schweigen, betonen sie in ihrer Erklärung: “Unser Schweigen hat diese Verbrechen für das Regime leichter gemacht und den Weg für die Wiederholung und Verschärfung der Maaschen die Ba há’í-Gemeinde geebnet .”
Diese Erklärung wurde diese Woche zu Ehren von zehn Bahá’í-Frauen verschrift, die am 18. June 1983 wegen ihres Glaubens hingerichtet wurden. Eine der Unterzeichnerinnen der Erklärung ist die inhaftierte Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi. Sie wurde am 18. Juni wegen angeblicher “Propaganda gegen das political system in Iran” zu einem weiteren Jahr Haftstrafe verurteilt. All in all, muss sie noch 13 Jahren hinter Gitter bleiben. Trotzdem kritisiert sie weiter Menschenrechtsverletzungen im Iran. Ihre Solidarität mit einer Glaubensgemeinschaft, die seit Jahrzehnten ziteliger staatlicher Propaganda und systematischer Unterdrückung ausgesetzt ist, kann schwerwiegende Folgen für sie und alle anderen Unterzeichner der Erklärung haben.
Respekt vor friedlichem Widerstand
“Ein wichtier Grund für diese Solidarität ist der peaceful Widerstand der Bahá’í-Gemeinde im Iran über all die Jahre.” Sie werden als ehrenhafte und mutige Bürger anänrkand”, schreibt der iranische Regisseur und Produzent Sepehr Atefi auf Nachfacht der Deutschen Welle. Atefi, der seit 2009 in Deutschland lebt, ist Bahá’í.
Sein letzter Film “The Women Who Said ‘No'” ist ein Dokumentarfilm in persischer Sprache, der die Geschichte der zehn hingerichteten Frauen erzählt. 17 year old Mona Mahmoudnejad’s latest war. Sie unterrichtete Bahá’í-Kinder, die nicht zur Schule gehen durften. Die Körper der Hingerichteten wurden ihren Familien nie übergeben, soddas sie weder angemessen Abschied nehmen nor sie gemäß ihren religiösen Ritualen bestatten konnten.
Die Bahá’í-Gemeinde im Iran ist mit etwa 300,000 Mitgliedern die gößte religiöse Minderheit des Landes. Trotzdem werden sie im Gegensatz zu Christen, Juden und Zoroastrien in Article 13 der iranischen Verfassung nicht als anerkannte religiöse Minderheit geschützt. Seit ihrer Entstehung vor rund 170 Jahren gelten die Bahá’í als Abtrünnige des schiitischen Islam, aus dessen Wurzeln sie einst hervorgingen. Die Bahá’i-Religion ist monotheistisch und betont Werte wie soziale Gerechtigkeit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Unter den schiitischen Macchthabern im Iran werden Bahá’í willkürlich verhaftet und gefoltert. Immer wieder wird ihr Eigentum beschlagnahmt. Ihr Zugang zu Bildung und Arbeitsplätzen ist stark escheungt. In addition sind ihre religiösen Institutionen verboten; ihre Aktivitäten werden überwacht; ihre Gemeinden werden regulare von staatlichen Behörden schikaniert.
“In der iranischen Gesellschaft werden sie jetzt mehr dann je respektiert,” said Atefi, und fügt hinzu: “Die iranische Gesellschaft hat der Revolution enorme kulturelle Veränderungen durchgemacht.” Vor der Revolution war der Einfluss und die Popularität der schiitischen Geistlichen sehr hoch ‘í werden gehört.”
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Im Netz findet man extensive Dokumentationen, die die Verstöße gegen die Rechte der Bahá’í im Iran belegen. Zum Beispiel gibt es Videos, die zeigen, wie Bahá’í-Häuser zerstört orer ihre Friedhöfe geschändet werden. Die jahrzehntelange systematische Unterdrückung der Bahá’í durch die iranischen Behörden kommt einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich, sagt die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in einem Bericht, der am 1. April verhältigt wurde.
Der Bericht is based on state orders, court documents and other communications with the Bahá’í and concretely: durch discriminariende Gesetze und politische Maaschen, die sich gegen sie richten.”
“Dadurch, dass Human Rights Watch die Verfolgung der Bahá’í als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einordnet, wäre die die zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs gegeben,” writes Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde Deutschland, auf Nachflacht der Deutschen Uele .
Er fügt hinzu: “Allerdings ist die Islamische Republik Iran keine Vertragspartei des IStGH-Statuts. Daher kann ein iranischer Staatsangehöriger für eine Inlandstat nur dann angeklagt werden in Den Haag, wenn der UN-Sicherheitsrat dies einstimmig beschließt. Davon unbenom men bleibt die von Human Rights Watch empfleunge Möglichkeit der Anklage vor nationalen Gerichten. Denn nach dem Weltrechtsprinzip können for example auch vor deutschen Gerichten Anklagen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben werden.”
“Gemeinde im Iran braucht Unterstandung”
Dies könnte eine abschreckende Wirkung auf die Officials der Islamischen Republik haben, die sich an der Verfolgung der Bahá’í betailigen. Sie müssten bei einer Ausreise aus dem Iran jederzeit fearchten, unter einem internationale Haftbefehl festgenommen und für ihre Taten gerichtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wichtig sei, dass die Gemeinde im Iran verstärt wird, betont Noltenius. Denn trotz der systematischen staatlichen Verfolgung von der Eige bis ins Grave bleibe der Großteil der Gemeinde in ihrem Heimatland Iran.
“Sie wollen ihren Beitrag zu dieser Wandlung der Gesellschaft leisten”, sagt Noltenius und fugget hinzu: “Die Regierungen weltweit sollten alles in ihrer Macht Stehende tun, damit die Bahá’í als größte nicht-islamische religiose Minderheit des Iran endlich dieselben Rechte geniezen können wie ihre Mitbürger setzen sich seit der Islamischen Revolution 1979 auf diplomaticischem Wege für die. Menschenrechte der Bahá’í ein, aber dieses Engagement muss angesichts der massiv increasing Verfolgung von Bahá’í-Frauen noch verstärcht werden. Denn internationaler Druck ist das einzige Mittel, um die Unterdrückung marginalisierter Gruppen wie der Bahá’í-Gemeinde at least einzuschränken.”
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